Version Januar 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Scewo AG, Firmennummer CHE-315.209.303, („Scewo„), ist ein Anbieter von Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderungen, wie z.B. dem elektrischen Rollstuhl Scewo Bro. Sie möchten ein von Scewo angebotenes Produkt („Scewo Produkt„) oder eine von Scewo angebotene Dienstleistung („Scewo Service„; zusammen „Scewo Leistung„) beziehen. Dieses Dokument erläutert die für einen solchen Bezug geltenden Bestimmungen. 

Vertragsgegenstand

Das vorliegende Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Scewo („AGB„) und bildet zusammen mit einer allfälligen Offerte oder Bestellbestätigung die „Vereinbarung„. Die AGB gelten für alle früheren, gegenwärtigen und künftigen Scewo Leistungen, welche Sie beziehen, soweit nicht vorgängig schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder andere vorformulierte Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn Scewo auf diese hingewiesen wurde.

Inkrafttreten

Wenn Scewo Ihnen diese AGB und/oder eine Offerte zugestellt hat, tritt die Vereinbarung mit Ihrer stillschweigenden oder ausdrücklichen Zustimmung, welche über E-Mail, über eine von Scewo zur Verfügung gestellte digitale Plattform (siehe Ziff. 7.3) oder anderweitig kommuniziert werden kann, in Kraft. Sofern auf der Offerte nicht anders vermerkt, bleibt eine Offerte für 10 Tage verbindlich, danach ist Scewo nicht mehr an diese gebunden.

Wenn Sie Scewo Leistungen über den Scewo Online Shop bestellen, gilt Ihre Bestellung als Angebot an Scewo zur Erbringung der bestellten Leistungen und die Vereinbarung tritt mit Ausstellung der Bestellbestätigung durch Scewo in Kraft. Ihr Angebot bleibt für Sie für 10 Tage verbindlich, danach sind Sie nicht mehr an dieses gebunden.

Vertragsdauer

Scewo verpflichtet sich, Ihnen die Scewo Leistungen gemäss Offerte bzw. Bestellbestätigung zu erbringen. Nach Erfüllung ihrer Leistungen ist Scewo nicht zu weiteren Leistungen unter dieser Vereinbarung verpflichtet.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen unter dieser Vereinbarung ist der Sitz von Scewo.

Abholung, Lieferung

Alle Produkte sind am Sitz von Scewo abzuholen und alle Scewo Services werden am Sitz von Scewo erbracht. Auf Wunsch und Kosten des Kunden, können die Produkte, die gekauft oder an denen Scewo Services erbracht wurden auch geliefert werden, wobei als Erfüllungsort weiterhin der Sitz von Scewo gilt. Nutzen und Gefahr gehen mit Abschluss der Vereinbarung auf den Kunden über.

Termine

Sämtliche Angaben zu Terminen, wie z.B. Lieferdaten, dienen lediglich der Orientierung. Bei Verzögerungen hat der Kunde keinerlei Ansprüche, insbesondere besteht kein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Schadenersatz.

Subunternehmer

Scewo ist berechtigt, für die Leistungserbringung Subunternehmer beizuziehen, wobei Scewo nur für deren sorgfältige Auswahl, Instruktion und allenfalls Überwachung haftet.

Sie verpflichten sich, die Sicherheitspflichten von Scewo einzuhalten. Die aktuelle Sicherheitspflichten sind abrufbar unter folgendem Link: https://www.scewo.com/sicherheitsvorschriften/

Prüfung und Dokumentation durch Kunden

Scewo leistet Gewähr dafür, dass die Scewo Produkte, die Sie gekauft haben oder an denen Scewo Services erbracht wurden im Wesentlichen gemäss deren Beschreibung funktionieren und zum Zeitpunkt der Übergabe über keine offenen oder versteckten Mängel verfügen. Alle Zusicherungen sind in der Offerte bzw. Bestellbestätigung wiedergegeben, falls welche gemacht wurden. 

Als Kunde haben Sie die Scewo Produkte bei der Übergabe zu prüfen und Mängel am Scewo Produkt oder den vorgenommenen Scewo Services sofort Scewo schriftlich mitzuteilen. Soweit später versteckte Mängel entdeckt werden, sind diese umgehend, spätestens innert 5 Tagen, schriftlich Scewo mitzuteilen. Die festgestellten Mängel sind jeweils detailliert zu beschreiben und, soweit optisch erkennbar, mit Fotografien zu belegen. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Kauf bei Scewo Produkten bzw. ab Übergabe bei Scewo Produkten an denen Scewo Services erbracht wurden, wobei die Gewährleistung bei Letzteren nur auf jene Teile gilt, an denen Scewo Services erbracht wurden.

Nachbesserung und Ersatzlieferung

Sind Mängel vorhanden und rechtzeitig mit den Angaben gemäss Ziff. 3.1 dieser AGB angezeigt worden, hat Scewo das Recht, nach ihrer Wahl zunächst diese durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Die Nachbesserung erfolgt am Sitz von Scewo und Sie sind für den Transport des Produktes dorthin auf Ihre Kosten verantwortlich. 

Nur wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder Scewo schriftlich auf ihr Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsrecht verzichtet hat, stehen Ihnen darüber hinaus das Recht auf Reduktion der für das Scewo Produkt oder den Scewo Service bezahlten Vergütung (sogenannte Minderung) oder – bei erheblichen Mängeln – das Recht auf Rückabwicklung (sogenannte Wandlung) zu. Bei Wandlung gehen die Kosten für den Transport an den Sitz von Scewo zu Ihren Lasten. 

Kein Mangel

Liegt kein Mangel vor oder stellt sich im Nachhinein heraus, dass es sich nicht um einen Mangel gehandelt hat oder wenn dieser nicht rechtzeitig oder nicht mit allen Angaben gemäss Ziff. 3.1 dieser AGB angezeigt wurde, kann Scewo ohne Anerkennung einer Pflicht die bereits angefallenen Aufwände in Rechnung stellen, wobei allfällige Transportkosten zu Lasten des Kunden gehen, sowie für die allenfalls noch vorzunehmenden Arbeiten Offerte stellen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche in Rechnung gestellten Aufwände zu bezahlen, inklusive der Arbeiten, für die allenfalls eine Offerte gestellt wurde. 

Gewährleistungsausschluss

Werden an den Produkten Manipulationen vorgenommen, entfallen die Gewährleistungsansprüche vollständig. Darüber hinaus sind Verschleissteile und Betriebsstoffe wie z.B. Akkus, Gummiraupen etc. von der Gewährleistung ausgenommen.

Vergütung

Der Kunde verpflichtet sich mit der Zustimmung zur Offerte bzw. mit Abgabe seines Angebots, die vereinbarte Vergütung (zuzüglich allfälliger Transportkosten) zu bezahlen („Vergütung„).

Übernahme der Scewo Produkte

Der Kunde verpflichtet sich, die gekauften oder zur Vornahme von Scewo Services bei Scewo befindlichen Scewo Produkte spätestens innert zwei Wochen nach Mitteilung der Abholbereitschaft abzuholen bzw. sich liefern zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist ist Scewo berechtigt, das Scewo Produkt auf Kosten des Kunden an ihn liefern zu lassen oder ihm eine Gebühr für die Lagerung in Rechnung zu stellen.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Währung gemäss Offerte bzw. Bestellbestätigung. Beim Kauf von Scewo Produkten erfolgt die Rechnungsstellung bei Abschluss der Vereinbarung, bei Scewo Services nach Abschluss der Leistungen. Scewo Services werden nach Aufwand abgerechnet, soweit in der Offerte bzw. Bestellbestätigung nicht anderes vereinbart ist. Die Vergütung nach Aufwand wird nach benötigter Zeit und dem Stundensatz gemäss Offerte bzw. Bestellbestätigung berechnet. Wurde kein Stundensatz vereinbart, so gelten die Standard-Ansätze von Scewo.

Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum. Bleibt eine Zahlung aus, ist Scewo berechtigt, die Leistungen für diesen Kunden einzustellen. Scewo übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Schäden, die dem Kunden hieraus entstehen. 

Steuern, Abgaben, Gebühren

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise (exklusive Mehrwert-, Umsatz- oder anderweitiger Steuern oder Abgaben, die alle durch den Kunden zu tragen sind). Insbesondere gehen allfällige Einfuhr-, Ausfuhr- oder Zollabgaben zu Lasten des Kunden. Werden solche Kosten von Dritten Scewo direkt in Rechnung gestellt, ist Scewo berechtigt, diese Beträge vom Kunden einzufordern.

Verrechnungsausschluss

Der Kunde ist nur berechtigt, von Scewo schriftlich ausdrücklich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche mit Forderungen von Scewo zu verrechnen.

Um genaueres über die Datenbearbeitung durch Scewo zu erfahren, lesen Sie bitte die Datenschutzerklärung, welche in ihrer aktuellsten Version immer unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.scewo.com/datenschutz/

Scewo lehnt jede Haftung die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entsteht soweit gesetzlich zulässig ab. Dies gilt insbesondere für alle Arten von indirekten Schäden, Folgeschäden oder entgangenem Gewinn sowie für die Haftung für Hilfspersonen und für leichte Fahrlässigkeit.

Übertragung von Rechten

Sie können Ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Scewo auf Dritte übertragen. Scewo ist berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten unter dieser Vereinbarung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Vollständige Vereinbarung

Diese Vereinbarung enthält die vollständige Einigung der Parteien zu ihrem Gegenstand und ersetzt alle vorherigen sowie gleichzeitigen Absprachen und Vereinbarungen, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen. Es bestehen keine Nebenabreden zu diesem Gegenstand. Allenfalls bezüglich anderer Themen bestehende Abreden, wie z.B. Nutzungsbedingungen, werden hierdurch nicht berührt.

Formvereinbarung

Die Parteien stimmen dieser Vereinbarung nach den Bestimmungen in Ziff. 1.2 zu, nämlich per E-Mail, über eine von Scewo zur Verfügung gestellte digitale Plattform, durch Ausstellung einer Bestellbestätigung oder anderweitig. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung oder von Teilen davon (inkl. dieser Ziff. 7.3) können über dieselbe Plattform, über eine andere von Scewo bestimmte Plattform, per E-Mail oder in Schriftform vereinbart werden. Eine Änderung oder Ergänzung per E-Mail ist nur gültig, sofern in der betreffenden E-Mail explizit auf die zu ändernde oder ergänzende Bestimmung dieser Vereinbarung Bezug genommen wird. Behauptet eine Partei, diesem Vertrag nicht oder nicht gültig zugestimmt zu haben, so trägt sie die Beweislast hierfür.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung bzw. Lücke wird durch eine gültige Regelung ersetzt, welche aus der Sicht der Parteien wirtschaftlich der Zielsetzung, die mit der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verbunden war, am nächsten kommt.

Anwendbares Recht 

Auf diese Vereinbarung ist materielles Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des Kollisionsrechts. 

Gerichtsstand 

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte von Winterthur, Schweiz, ausschliesslich zuständig. Scewo ist berechtigt, bei drohender oder erfolgter Verletzung ihrer Rechte auch Gerichte an anderen Orten um Rechtsschutz zu ersuchen.