18.50.08.0001 – das ist sie, unsere Hilfsmittelnummer!
Deutschland aufgepasst: Unser BRO hat seine Hilfsmittelnummer erhalten! Nun steht einer Finanzierung durch die deutschen Krankenkassen (fast) nichts mehr im Wege. Was es genau bedeutet eine Hilfsmittelnummer zu haben und wie Du bei Deinem Hilfsmittelantrag vorgehen solltest, erfährst Du hier.
BRO, Agent 001
Es war ein langer Weg bis hier hin, was die Freude noch verstärkt. Der Aufwand hat sich definitiv gelohnt und es wurde sogar eine brandneue Kategorie für unseren Elektrorollstuhl geschaffen. Du findest BRO in der Kategorie «Rollstühle mit selbstbalancierendem Fahrprinzip» aufgeführt mit der Bezeichnung «Treppensteigender Elektrorollstuhl Scewo BRO 1.1» und der Nummer 18.50.08.0001.
Wir sind ausser uns vor Freude!
Hilfsmittelnummer & Hilfsmittelverzeichnis
Klingt alles sehr aufregend, doch zurück zum Anfang: Was ist das Hilfsmittelverzeichnis und wofür steht die Hilfsmittelnummer überhaupt?
Das deutsche Hilfsmittelverzeichnis umfasst alle Hilfsmittel, welche aufgrund ihrer Funktionen und des medizinischen Nutzens verordnungsfähig sind. Es schafft einen Überblick zur Leistungspflicht der Krankenkassen und dient diesen sowie anderen Beteiligten der medizinischen Versorgung (Ärzte, andere Versicherungen etc.) als Orientierungshilfe.
Die Hilfsmittelnummer ist eine zehnstellige Nummer, welche Auskunft darüber gibt wo im Hilfsmittelverzeichnis das Medizinprodukt zu finden ist. Die Nummern werden vom Spitzenverband «Bund der Krankenkassen» (GKV Spitzenverband), sofern ein Hilfsmittel in Sachen Funktionstauglichkeit, Sicherheit, Qualität und medizinischem Nutzen ihren Anforderungen entspricht.
Die Nummer von BRO stellt sich wie folgt zusammen:
Meilenstein Hilfsmittelnummer
Hilfsmittel werden definiert als Gegenstände, deren Gebrauch eine beeinträchtigte Körperfunktion ersetzt, erleichtert, ergänzt oder erst ermöglicht. Wird ein Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen, so wird dadurch seine Funktionstauglichkeit, Sicherheit und sein medizinischer Nutzen bestätigt. Beantragst Du ein Hilfsmittel, wir dieser Antrag von der Krankenkasse geprüft. Ist eine Hilfsmittelnummer vorhanden, wird die Antragsprüfung durch die Krankenkasse vereinfacht, da die notwendigen Informationen im Hilfsmittelverzeichnis zu finden sind. Jedoch garantiert eine Hilfsmittelnummer noch keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Wie Du Deine Chancen für eine Kostenübernahme erhöhst, liest Du unten.
So beantragst
Du Deinen BRO
Wir haben Dir einen kleinen Überblick über die wichtigsten Eckdaten zusammengestellt, was Du bei Deinem Antrag berücksichtigen solltest.
Was tun, wenn Dein
Antrag abgelehnt wird?
Wird Dein Antrag auf Kostenübernahme für ein Hilfsmittel abgelehnt, kannst Du in begründeten Fällen Widerspruch einlegen. Worauf ein Widerspruchsbescheid erfolgt. Wird darin das Hilfsmittel wieder abgelehnt, kann innert 4 Wochen eine Klage beim Sozialgericht erhoben werden.
Wir empfehlen Dir, Dich in jedem Fall an Dein Sanitätshaus zu wenden, welches Dich während des gesamten Prozesses unterstützen kann.
Gleich mit dem
Prozess starten
Du hast noch keinen BRO oder möchtest BRO über die Krankenkasse finanzieren? Dann lass uns gleich mit dem ersten Schritt loslegen. Vereinbare jetzt Deine unverbindliche Probefahrt!