Steuer sparen mit Elektrorollstuhl
22. Februar 2021 | #Tipps & Tricks

Mit dem Elektrorollstuhl BRO Steuern sparen

Den Elektrorollstuhl Scewo BRO in der Schweiz von den Steuern abziehen? Ja, das ist möglich – zumindest zu einem Teil. Wie das geht, verraten wir Dir hier.

Mit dem Elektrorollstuhl BRO Steuern sparen! Diese erfreuliche Nachricht teilte BRO-Fahrer Markus kürzlich mit uns. «Ich konnte für das Jahr 2020 meinen Kostenanteil an BRO von den Steuern abziehen. Damit habe ich einiges an Geld gespart!», schrieb er. Ob das wohl am grosszügigen Basel-Landschaft liegt? Wir gingen der Sache auf den Grund.

Rechtliche Sachlage

Gemäss der eidgenössischen Steuerverwaltung sind behinderungsbedingte Kosten abzugsfähig. «Als behinderungsbedingte Kosten gelten unter anderem Anschaffungs- oder Mietauslagen für Hilfsmittel und Geräte aller Art, die es der behinderten Person erlauben, die Folgen ihrer Behinderung zu minimieren. Darunter fallen auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Reparatur und dem Unterhalt solcher Hilfsmittel und Geräte entstehen», definiert es das Kreisschreiben der Steuerverwaltung.

Laut Steueramt des Kantons Zürich können diese Kosten jedoch nur abgezogen werden, soweit sie die Vergütungen Dritter (Leistungen der Krankenkasse oder von Versicherungen, Hilflosenentschädigungen etc.) übersteigen.

Die Kosten für BRO (oder einen anderen Rollstuhl) kannst Du also gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst Hbis DBG (Direkte Bundessteuer) ohne Selbstbehalt von Deinen Einkünften abziehen – sofern Du sie selber übernommen hattest.

Beispiel

Dein BRO kostet CHF 42’800. Deine Versicherung (Invalidenversicherung, Unfallversicherung etc.) beteiligt sich mit einem Betrag von CHF 36’000. Den restlichen Betrag von CHF 6’800 bezahlst Du selbst. Somit kannst Du in diesem Beispiel CHF 6’800 abziehen.

So ziehst Du Deinen Kostenanteil an Hilfsmitteln von den Steuern ab

Deklariere in Deiner Steuererklärung unter der Position «Behinderungsbedingte Kosten» den entsprechenden Betrag. Informiere Dich vorrangig auf der Webseite Deines zuständigen Kantons oder Deiner zuständigen Gemeinde über die aktuell geltenden Richtlinien.

Lege Deiner Steuererklärung eine Rechnungskopie von Deinem BRO sowie sämtliche Belege allfälliger Drittvergüter/Kostenübernehmer bei.

Angaben ohne Gewähr

Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Frage Dein zuständiges Steueramt nach Informationen zur Rechtsgrundlage an Deinem Wohnort.

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