Finanzierung Krankenkasse

Elektrischer Rollstuhl über die Krankenkasse finanzieren.

Du möchtest den Elektrorollstuhl BRO über Deine Krankenkasse oder Versicherung finanzieren? In Deutschland verfügt BRO über eine Hilfsmittelnummer (18.50.08.0001). Je nach Situation und Behinderungsgrad des Antragstellers werden die Kosten eines elektrischen Rollstuhls ganz oder teilweise bezahlt.

Wir teilen hier nützliche Tipps und Erfahrungswerte mit Dir, sodass auch Du Deinen Elektrorollstuhl über die Krankenkasse finanzieren kannst.

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Schritt für Schritt

So beantragst Du Deinen elektrischen Rollstuhl bei der Krankenkasse

Krankenkassen und Versicherungen zahlen elektrische Rollstühle grundsätzlich, sofern die medizinische Notwendigkeit für einen E-Rollstuhl besteht. Welche Art von elektrischem Rollstuhl Dir laut Kostenträger zusteht, wird durch eine ärztliche Evaluation definiert und anhand eines Rezepts festgehalten. Außerdem spielen hier auch Deine Lebens- und Arbeitssituation sowie Deine Möglichkeiten zur selbstständigen Lebensführung eine Rolle.

Alles, was Du zur Finanzierung Deines elektrischen Rollstuhls BRO über die Krankenkasse wissen musst, erfährst Du hier.

Rezept

Für die Beantragung Deines Rollstuhls bei der Krankenkasse/Versicherung benötigst Du eine ärztliche Verordnung. Diese bekommst Du bei Deinem Haus- oder Facharzt.

BRO-Updates
Probefahrt

Wir besuchen Dich für eine kostenlose und unverbindliche Probefahrt bei Dir zu Hause. Daraus erstellen wir den Erprobungsbericht, der ebenfalls in die Antragsunterlagen für die Krankenkasse muss.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Manchmal lehnt die Krankenkasse/Versicherung Gesuche ganz oder teilweise ab. Wir unterstützen Dich dabei, andere Finanzierungs-
möglichkeiten (Stiftungen, Vereine, Privat) zu prüfen oder Rekurs einzulegen.

marks
Da BRO u.a. den Bedarf an Assistenz-
kräften zur Stufen-
überwindung eli-
miniert, amortisiert er sich in absehbarer Zeit und erfüllt das Wirtschaftlich-
keitsgebot der Kostenträger.
Christian Au
LL.M Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Sozialrecht

FAQ

Elektrorollstuhl über die Krankenkasse finanzieren: Das Wichtigste in Kürze.

Für die Beantragung eines elektrischen Rollstuhls, wie z.B. Scewo BRO, bei der Krankenkasse/Versicherung, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Hier findest Du die wichtigsten Informationen dazu. Gerne stehen wir Dir beim gesamten Prozess zur Seite und beantworten auch gemeinsam mit unseren Fachexperten Deine weiteren Fragen zum Thema.

Dies unterscheidet sich von Land zu Land, wie auch von Fall zu Fall. Wir haben jedoch bereits gute Erfahrungen gemacht mit Übernahmen und Bezuschussungen und unterstützen Dich gerne bei Deinem Antrag.

Hier findest Du alle Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten eines Elektrorollstuhls über die Krankenkasse in Deinem Land.

Der Elektrorollstuhl BRO kann offiziell über die Krankenkassen, Versicherungen oder das zuständige Amt abgerechnet werden. In Deutschland ist BRO im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen mit der Nummer 18.50.08.0001.

Ob BRO in Deinem Land erhältlich ist, erfährst Du hier.

Menschen, die durch eine Krankheit, einen Unfall oder weitere Gründe in ihrer Kraft und/oder Mobilität stark eingeschränkt sind, haben bei der Krankenkasse oder Versicherung Anspruch auf elektrische Rollstühle wie z. B. den Scewo BRO. Je nach Schwere der Mobilitätseinschränkung erfolgt die Einstufung eines rollstuhlabhängigen Menschen in die Pflegegrade des jeweiligen Landes.

Steuerkonsole des Scewo BRO Elektrorollstuhls zur Seite geklappt
Ellektrorollstuhl Scewo BRO auf einer Rampe

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